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Kampf gegen Kinderarmut gehört ganz oben auf die politische Agenda

Pressemeldung

SoVD beteiligt sich an breiter Allianz für eine Kindergrundsicherung.

Kind von hinten auf einem Spielgerät.
Nicht weiter ignorieren: Nach aktuellen Zahlen wachsen in Deutschland etwa 2,8 Millionen Kinder in Armut auf. Foto: Christian Draheim

Berlin. Nach aktuellen Zahlen wachsen in Deutschland etwa 2,8 Millionen Kinder in Armut auf – das sind circa 350.000 mehr als noch 2010. Für SoVD-Präsident Adolf Bauer ein absolut inakzeptabler Zustand: „Es wird Zeit, dass wir entschlossen gegen Kinderarmut vorgehen. Deshalb beteiligen wir uns als SoVD an einer breiten Allianz von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften. Gemeinsam fordern wir, nach der Bundestagswahl endlich eine Kindergrundsicherung einzuführen.“

Auch SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König betont den dringenden Handlungsbedarf. „Wir beobachten, dass bereits vor der Einschulung bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt werden. Chancengleichheit sieht anders aus. Es ist Zeit zu handeln. Wir fordern gleiche Chancen für alle Kinder.“ Aus Sicht des SoVD wäre eine Kindergrundsicherung ein erster wichtiger Schritt, denn die bestehenden Leistungen kommen bei den Kindern oftmals nicht an.

Eine Kindergrundsicherung alleine löst das Problem jedoch nicht, weiß der SoVD-Präsident: „Kinder benötigen ein stabiles und unterstützendes soziales Umfeld. Dort erhalten sie wichtige Zugänge zu Sprache, Kultur und Sozialverhalten. Für den SoVD sind Infrastrukturleistungen neben Geldleistungen ein weiterer wichtiger Baustein, um gleiche Teilhabechancen aller Kinder zu ermöglichen. Ganztagsbetreuung, Kitaausbau, kostengünstiger Zugang zu Schwimmbädern, Musik- und Sportvereinen sollten immer mitgedacht werden.


V.i.S.d.P.: Christian Draheim

Bildmaterial zur Pressemitteilung:

Der SoVD stellt das beigefügte Foto ausschließlich zur Nutzung im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung zur Verfügung.