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Unter dem Motto „Gemeinsam helfen wir weiter“ wurde die offizielle Kooperation des SoVD mit der AWO Arbeiterwohlfahrt am 31. Oktober 2018 in Gießen offiziell besiegelt.

Mitglieder der AWO und des SoVD in Hessen haben ab sofort die Möglichkeit, von den Beratungsleistungen des jeweils anderen Sozialverbandes zu profitieren. Mitglieder des SoVD bekommen bei der AWO Hilfestellungen bei Fragen rund um das Thema „Pflege“ – Mitglieder des AWO erhalten beim SoVD eine kostenlose sozialrechtliche Erstberatung.

Die Beratungsangebote sind wie folgt:

AWO Pflege- und Seniorenberatung
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden in den letzten Jahren verbessert und gewährleisten eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Zur Orientierung durch den „Pflegedschungel“ berät die AWO Pflege- und Seniorenberatung zu Leistungsansprüchen und Fachfragen rund um die Pflege. Die Beratung kann telefonisch unter 0800 / 60 70 110 / online www.awo-pflegeberatung.de oder im persönlichen Gespräch in einer nahegelegenen AWO-Beratungsstelle erfolgen.

SoVD Sozialrechtliche Erstberatung
Die Ansprüche der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts sind nicht immer leicht zu erkennen und richten sich immer nach der eigenen persönlichen Situation. Mit der sozialrechtlichen Erstberatung des SoVD bekommen Ratsuchende in den SoVD Beratungszentren Antworten auf Fragen zu den Leistungen der Sozialgesetzbücher und lernen ihre Rechte und Ansprüche kennen.

Wiesbaden, 05.11.2018